
Digitaler Wärmepumpen-Check · Recht
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eigentümer wählen wieder frei.
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eigentümer wählen wieder frei. An die Stelle der Pflicht treten Preismechanismen: CO2-Preis auf Öl und Gas, ab 2029 steigende Bio-Quoten für neue fossile Heizungen, und eine Förderung, die nur klimafreundliche Systeme bezuschusst. Was das für Ihre Entscheidung heißt, im Überblick.
Die 65-Prozent-Vorgabe stammte aus der GEG-Novelle 2024 („Heizungsgesetz“): Neu eingebaute Heizungen mussten, gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. In der Praxis hieß das für die meisten: Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets oder Hybridlösungen. Reine Gas- und Ölheizungen waren beim Tausch nur noch mit Auflagen möglich.

| Steuerung früher (Pflicht) | Steuerung heute (Preis und Förderung) |
|---|---|
| 65 % Erneuerbare beim Einbau vorgeschrieben | Freie Heizungswahl |
| Auflagen und Fristen je Wärmeplanung | CO2-Preis verteuert Öl und Gas laufend, ab 2027 im EU-Emissionshandel |
| Beratungspflicht vor fossilem Einbau | Entfallen; ab 2029 Bio-Quote für neue fossile Heizungen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040) |
| Sanktionen bei Verstößen | Zuschuss von 30 bis 80 % nur für klimafreundliche Systeme |
Kurz: Der Staat schreibt nicht mehr vor, er bepreist. Die Kostenlast einer fossilen Entscheidung trägt der Eigentümer über die Laufzeit selbst. Der Fahrplan bis 2028 in Zahlen.
Niemand muss mehr auf eine bestimmte Technik wechseln. Auch die Austauschpflicht für alte Kessel ist gestrichen
Die Wirtschaftlichkeitsfrage ist damit wichtiger geworden, nicht unwichtiger. Ohne Pflicht entscheidet allein die Rechnung über 15 bis 20 Jahre: Zuschuss, Verbrauch, CO2-Preis, Bio-Quote
Für die Wärmepumpe spricht weiter der Zuschuss, und der sinkt planmäßig in Halbjahresstufen. Wer wechselt, sollte früher beantragen statt später
Stand: 25.08.2026. Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026.
Ohne Pflicht zählt nur noch Ihre Rechnung: Der Wärmepumpen-Check zeigt in wenigen Minuten, ob Ihr Haus geeignet ist und welche Förderung aktuell realistisch ist.
Wärmepumpen-Check startenDauert nur wenige Minuten. Ihre Hausdaten helfen, den nächsten Schritt sinnvoll vorzubereiten.
Nein. Bestehende Anlagen laufen unverändert weiter, es entsteht kein Rückbaubedarf.
Nein. Die Förderung von bis zu 80 Prozent gibt es weiterhin nur für klimafreundliche Systeme, und die Betriebskosten-Logik hat sich nicht geändert. Entfallen ist der Zwang, nicht der Vorteil.
Das ist eine politische Frage, die niemand seriös beantworten kann. Verlassen sollte man sich auf das, was beschlossen ist: Preispfad und Förder-Degression.
Die bundesweite 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen. Für örtliche Besonderheiten lohnt der Blick in die Planung Ihrer Kommune.