Digitaler Wärmepumpen-Check · Recht

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eigentümer wählen wieder frei.

Rechtsstand 29.07.2026Ergebnis vor der AnfrageOhne politisches Framing

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eigentümer wählen wieder frei. An die Stelle der Pflicht treten Preismechanismen: CO2-Preis auf Öl und Gas, ab 2029 steigende Bio-Quoten für neue fossile Heizungen, und eine Förderung, die nur klimafreundliche Systeme bezuschusst. Was das für Ihre Entscheidung heißt, im Überblick.

Was die Regel war

Die 65-Prozent-Vorgabe stammte aus der GEG-Novelle 2024 („Heizungsgesetz“): Neu eingebaute Heizungen mussten, gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. In der Praxis hieß das für die meisten: Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets oder Hybridlösungen. Reine Gas- und Ölheizungen waren beim Tausch nur noch mit Auflagen möglich.

Unterlagen und Modellhaus zur Veranschaulichung der neuen Rechtslage

Was sie ersetzt hat

Steuerung über Pflicht früher, über Preis und Förderung heute
Steuerung früher (Pflicht)Steuerung heute (Preis und Förderung)
65 % Erneuerbare beim Einbau vorgeschriebenFreie Heizungswahl
Auflagen und Fristen je WärmeplanungCO2-Preis verteuert Öl und Gas laufend, ab 2027 im EU-Emissionshandel
Beratungspflicht vor fossilem EinbauEntfallen; ab 2029 Bio-Quote für neue fossile Heizungen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040)
Sanktionen bei VerstößenZuschuss von 30 bis 80 % nur für klimafreundliche Systeme

Kurz: Der Staat schreibt nicht mehr vor, er bepreist. Die Kostenlast einer fossilen Entscheidung trägt der Eigentümer über die Laufzeit selbst. Der Fahrplan bis 2028 in Zahlen.

Was das praktisch bedeutet

  • Niemand muss mehr auf eine bestimmte Technik wechseln. Auch die Austauschpflicht für alte Kessel ist gestrichen

  • Die Wirtschaftlichkeitsfrage ist damit wichtiger geworden, nicht unwichtiger. Ohne Pflicht entscheidet allein die Rechnung über 15 bis 20 Jahre: Zuschuss, Verbrauch, CO2-Preis, Bio-Quote

  • Für die Wärmepumpe spricht weiter der Zuschuss, und der sinkt planmäßig in Halbjahresstufen. Wer wechselt, sollte früher beantragen statt später

Stand: 25.08.2026. Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026.

Ohne Pflicht zählt Ihre Rechnung

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Häufige Fragen

Muss ich eine bereits eingebaute 65-Prozent-konforme Heizung ändern?

Nein. Bestehende Anlagen laufen unverändert weiter, es entsteht kein Rückbaubedarf.

Ich habe wegen der Regel eine Wärmepumpe geplant. Umsonst?

Nein. Die Förderung von bis zu 80 Prozent gibt es weiterhin nur für klimafreundliche Systeme, und die Betriebskosten-Logik hat sich nicht geändert. Entfallen ist der Zwang, nicht der Vorteil.

Kommt die Pflicht wieder?

Das ist eine politische Frage, die niemand seriös beantworten kann. Verlassen sollte man sich auf das, was beschlossen ist: Preispfad und Förder-Degression.

Was gilt in Neubaugebieten oder bei kommunaler Wärmeplanung?

Die bundesweite 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen. Für örtliche Besonderheiten lohnt der Blick in die Planung Ihrer Kommune.