
Digitaler Wärmepumpen-Check · Degressionsfahrplan
Zum 1. Februar 2027, und danach jedes halbe Jahr wieder. Das ist keine Prognose, sondern steht seit der Reform vom 21.07.2026 in der Förderrichtlinie.
Zum 1. Februar 2027, und danach jedes halbe Jahr wieder. Das ist keine Prognose, sondern steht seit der Reform vom 21.07.2026 in der Förderrichtlinie: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt je Stufe um 4 Prozentpunkte und läuft zum 01.08.2028 aus, gleichzeitig sinkt die förderfähige Kostenbasis je Stufe um 750 Euro. Für den Standardfall bedeutet das: Der Zuschuss schrumpft von heute 12.880 Euro auf 7.500 Euro ab August 2028. Wer den Wechsel ohnehin plant, sollte den Antrag nicht über eine Stufe hinweg schieben.
| Antrag ab | Austausch-Bonus | Fördersatz | Förderfähige Basis | Zuschuss EFH |
|---|---|---|---|---|
| heute bis 31.01.2027 | 16 % | 46 % | 28.000 € | 12.880 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 42 % | 27.250 € | 11.445 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 38 % | 26.500 € | 10.070 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 34 % | 25.750 € | 8.755 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 30 % | 25.000 € | 7.500 € |
Werte rechnerisch aus der Richtlinie abgeleitet (Grundförderung 30 % konstant, Bonus minus 4 Punkte und Basis minus 750 € je Halbjahresstufe). Die Basis sinkt danach weiter bis 22.000 € Ende 2030. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs, nicht des Einbaus.

Zwischen zwei benachbarten Stufen liegen 1.255 bis 1.435 Euro. Zwischen heute und dem Auslaufen des Bonus liegen 5.380 Euro, bei identischem Haus, identischem Gerät, identischem Handwerkerpreis. Es gibt wenige Stellen im Leben, an denen ein früher ausgefülltes Formular so viel Geld wert ist. So läuft der Antrag Schritt für Schritt.
Antrag schlägt Einbau: Der Fördersatz richtet sich nach dem Antragsdatum. Der Einbau darf später liegen. Wer vor einer Stufe beantragt, sichert sich die alte Kondition für das Vorhaben
Reihenfolge einhalten: Antrag vor wirksamer Auftragserteilung, mit Bestätigung zum Antrag (BzA) und Vertrag mit Förderbedingung. Sonst gibt es gar nichts
Nicht auf „vielleicht wird es wieder mehr“ setzen: Kein Rechtsanspruch, begrenzte Mittel, festgelegter Absenkungspfad. Die Richtung ist beschlossen
Stand: 25.08.2026. Fördersätze nach KfW-Programm 458 in der seit 21.07.2026 gültigen Fassung. Die Konditionen sinken planmäßig — erstmalig zum 01.02.2027.
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Ja, maßgeblich sind die Konditionen zum Antragseingang.
Nein, im beschlossenen Fahrplan sinken der Austausch-Bonus (bis auf null zum 01.08.2028) und die förderfähige Kostenbasis. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent.
Die Staffel 10/30/40 Prozent ist von diesem Degressionsfahrplan nicht erfasst. Der Gesamtzuschuss sinkt trotzdem, weil Basis und Austausch-Bonus sinken.
Wenn der Wechsel absehbar ist: Rechnen Sie die Stufen gegen Ihre Zeitplanung. Der Check hilft bei der Einordnung, das Antragsdatum entscheidet über den Satz.