
Digitaler Wärmepumpen-Check · Förderung
Im Standardfall übernimmt der Staat 46 Prozent der förderfähigen Kosten, das sind bis zu 12.880 Euro. Je nach Einkommen sind bis zu 80 Prozent und maximal 22.400 Euro Zuschuss möglich.
Im Standardfall übernimmt der Staat 46 Prozent der förderfähigen Kosten, das sind bis zu 12.880 Euro. Je nach Einkommen sind bis zu 80 Prozent und maximal 22.400 Euro Zuschuss möglich. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, abgesenkte Konditionen im KfW-Programm 458. Wer noch mit den alten Zahlen plant, rechnet falsch. Prüfen Sie in wenigen Minuten, welche Bausteine bei Ihrem Haus zusammenkommen: mit dem Wärmepumpen-Check.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau einer förderfähigen Heizung im Bestandsgebäude, alle Eigentümer |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer tauschen eine funktionsfähige fossile Heizung aus. Sinkt halbjährlich weiter |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen |
Gedeckelt wird bei 70 Prozent, bei niedrigen Einkommen bei 80 Prozent. Als förderfähige Kosten zählen maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag sind mit der Reform ersatzlos entfallen.

Ausgangslage jeweils: selbstgenutztes Einfamilienhaus, Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, Gesamtkosten 34.000 Euro, förderfähig davon 28.000 Euro.
| Profil | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Standardfall (30 + 16) | 46 % | 12.880 € | 21.120 € |
| Mit mittlerem Einkommensbonus (30 + 16 + 30, Deckel 70 %) | 70 % | 19.600 € | 14.400 € |
| Niedriges Einkommen (Deckel 80 %) | 80 % | 22.400 € | 11.600 € |
Welche Stufe des Einkommensbonus greift, hängt am zu versteuernden Haushaltseinkommen. Der Check ordnet Ihre Ausgangslage ein, bevor Sie mit Fachbetrieben sprechen.
Angebot eines Fachbetriebs einholen, Vertrag mit Förder-Vorbehaltsklausel vorbereiten
Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Experten erstellen lassen
Zuschuss im KfW-Portal „Meine KfW“ beantragen, VOR der Auftragserteilung
Einbau durchführen lassen
Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen einreichen, Auszahlung erhalten
Der häufigste Fehler: erst unterschreiben, dann beantragen. Wer die Reihenfolge vertauscht, verliert den Zuschuss vollständig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Mittel sind begrenzt.
Die Förderung sinkt planmäßig, das steht in der Richtlinie: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird halbjährlich weiter abgesenkt, und ab dem 01.02.2027 sinkt zusätzlich die Basis der förderfähigen Kosten. Jede Stufe macht denselben Einbau teurer. Wer den Wechsel ohnehin plant, fährt mit einem frühen Antrag besser. Alle Änderungen im Alt-Neu-Vergleich.
Stand: 25.08.2026. Fördersätze nach KfW-Programm 458 in der seit 21.07.2026 gültigen Fassung. Die Konditionen sinken planmäßig — erstmalig zum 01.02.2027.
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Im Standardfall 46 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 12.880 Euro), mit Einkommensbonus bis zu 80 Prozent und 22.400 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfielen, die förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 Euro, der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt.
Die Grundförderung von 30 Prozent ja. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
Ja. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Mittel sind haushaltsabhängig. Auch deshalb gilt: Antrag vor Auftrag, und nicht auf unbestimmte Zeit schieben.