Digitaler Wärmepumpen-Check · Austauschpflicht

Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung noch austauschen?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) ist die Austauschpflicht für alte Heizkessel gestrichen, ebenso das früher vorgesehene Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045.

Rechtsstand 29.07.2026Ergebnis vor der AnfrageOhne Drucktaktik

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) ist die Austauschpflicht für alte Heizkessel gestrichen, ebenso das früher vorgesehene Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045. Funktionierende Anlagen dürfen weiterlaufen, so lange sie laufen. Die ehrliche Anschlussfrage lautet: Sollte man das wollen? Denn eine 30 Jahre alte Heizung kostet an drei Stellen Geld, ganz ohne Gesetz.

Keine Pflicht, aber drei Kostenfaktoren

  1. Wirkungsgrad: Alte Kessel, besonders Konstanttemperatur-Kessel, verheizen spürbar mehr Brennstoff als nötig. Jede Heizsaison zahlt man den Mehrverbrauch

  2. CO2-Preis: Auf jede Kilowattstunde Öl und Gas kommt ein steigender CO2-Aufschlag, ab 2027 über den EU-Emissionshandel. Der Aufschlag trifft alte Vielverbraucher am stärksten

  3. Das Ausfallrisiko: Wer wartet, bis der Kessel im Januar stirbt, entscheidet unter Zeitdruck, nimmt das erstbeste Angebot und verliert im schlimmsten Fall die Förderung, weil die Antragsreihenfolge im Notfall schiefgeht. Der planvolle Tausch ist fast immer der günstigere

Detailaufnahme einer Wärmepumpen-Außeneinheit in der Dämmerung

Der Punkt mit der Förderung

Wer eine funktionsfähige fossile Heizung freiwillig gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt genau dafür den Austausch-Bonus von aktuell 16 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Dieser Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich und läuft zum 01.08.2028 aus. Anders gesagt: Der Staat bezahlt derzeit einen Aufpreis dafür, dass man NICHT bis zum Defekt wartet. Mit jedem Halbjahr Warten wird dieser Aufpreis kleiner. Alle Stufen mit Datum und Betrag.

Woran Sie den richtigen Zeitpunkt erkennen

Signale, die für einen planvollen Heizungstausch sprechen
SignalBedeutung
Kessel 20 Jahre oder älterTausch-Planung starten, auch wenn er noch läuft
Reparaturen häufen sichJeder weitere Winter ist ein Risiko-Winter
Verbrauch steigt schleichendWirkungsgrad sinkt, Geld verbrennt
Sanierung ohnehin geplantHeizung mitdenken, Gewerke bündeln
Heizung defektSpätester Zeitpunkt, unter dem schlechtesten Vorzeichen

Stand: 25.08.2026. Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026. Fördersätze nach KfW-Programm 458 in der seit 21.07.2026 gültigen Fassung. Die Konditionen sinken planmäßig — erstmalig zum 01.02.2027.

Keine Pflicht, aber eine Rechnung

Sie müssen nicht tauschen. Aber rechnen sollten Sie: Der Wärmepumpen-Check zeigt, was Eignung, Kostenrahmen und der aktuelle Austausch-Bonus für Ihr Haus bedeuten.

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Häufige Fragen

Gilt die Streichung auch für Ölheizungen?

Ja. Es gibt keine altersbasierte Austauschpflicht mehr, unabhängig vom Brennstoff.

Darf ich meine alte Heizung reparieren lassen statt zu tauschen?

Ja, uneingeschränkt. Die Frage ist nur, ob sich wiederholte Reparaturen an einem Altgerät noch rechnen.

Bekomme ich Förderung, wenn die Heizung schon kaputt ist?

Der Austausch-Bonus setzt eine funktionsfähige Heizung voraus. Auch deshalb ist der planvolle Tausch dem Notfalltausch überlegen. Die Grundförderung von 30 Prozent gibt es in beiden Fällen.

Bis wann läuft meine Heizung „noch gut genug“?

Das hängt an Zustand und Verbrauch. Eine Ersteinschätzung, ob sich der Wechsel bei Ihrem Haus rechnet, liefert der Check in wenigen Minuten.