Digitaler Wärmepumpen-Check · Einkommensbonus

Wer bekommt den Einkommensbonus?

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro. Seit der Reform vom 21.07.2026 ist der Bonus gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.

Stufen statt PauschaleErgebnis vor der AnfrageAktuelle Fördersätze

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro. Seit der Reform vom 21.07.2026 ist der Bonus gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Mit Kind erhöht sich die jeweilige Grenze einmalig um 10.000 Euro. In der höchsten Stufe sind so bis zu 80 Prozent Gesamtförderung und 22.400 Euro Zuschuss möglich. Ob Sie in eine Stufe fallen, entscheidet oft über fünfstellige Beträge. Prüfen Sie Ihre Ausgangslage im Wärmepumpen-Check.

Die Staffel im Überblick

Einkommensstaffel des Bonus mit Deckel je Stufe
Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonusMöglicher Gesamtsatz (mit Grund + Austausch-Bonus)Deckel
bis 30.000 €40 %86 % rechnerisch80 % (höchster Deckel)
bis 40.000 €30 %76 % rechnerisch70 %
bis 50.000 €10 %56 %70 %

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, nicht das Brutto: der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide.

Taschenrechner und Modellhaus zur Veranschaulichung der Einkommensstaffel

Familienzuschlag: einmalig 10.000 Euro

Lebt mindestens ein Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze pauschal um 10.000 Euro. Wichtig und oft falsch wiedergegeben: Der Zuschlag gilt EINMALIG, nicht pro Kind. Eine Familie mit drei Kindern hat dieselbe Grenze wie eine mit einem Kind. Beispiel: Mit Kind gilt die 40-Prozent-Stufe bis 40.000 Euro statt bis 30.000 Euro.

Was das in Euro bedeutet

Selbstgenutztes Einfamilienhaus, Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, Gesamtkosten 34.000 Euro, förderfähig 28.000 Euro:

Zuschuss und Eigenanteil je Bonus-Stufe
SituationSatzZuschussEigenanteil
Ohne Einkommensbonus46 %12.880 €21.120 €
Bonus-Stufe 10 %56 %15.680 €18.320 €
Bonus-Stufe 30 % (Deckel 70 %)70 %19.600 €14.400 €
Bonus-Stufe 40 % (Deckel 80 %)80 %22.400 €11.600 €

Zwischen „kein Bonus“ und der höchsten Stufe liegen 9.520 Euro. Es lohnt sich, die eigene Stufe zu kennen, bevor man Angebote vergleicht. Alle Förder-Bausteine im Überblick.

Typische Stolpersteine

  • Falsches Jahr gerechnet: Es zählt der Durchschnitt aus dem 2. und 3. Jahr vor dem Antrag. Wer 2026 beantragt, braucht die Bescheide 2023 und 2024

  • Brutto statt zu versteuerndem Einkommen: Das zu versteuernde Einkommen liegt oft deutlich unter dem Brutto. Viele liegen näher an einer Stufe, als sie denken

  • Nur Selbstnutzer: Für vermietete Objekte gibt es den Bonus nicht

  • Bescheide fehlen: Ohne Einkommensteuerbescheide kein Nachweis. Früh anfordern, wenn sie nicht vorliegen

Stand: 25.08.2026. Fördersätze nach KfW-Programm 458 in der seit 21.07.2026 gültigen Fassung. Die Konditionen sinken planmäßig — erstmalig zum 01.02.2027.

Welche Stufe greift bei Ihnen?

Wissen Sie, welche Stufe bei Ihnen greift? Der Wärmepumpen-Check ordnet Eignung, Kostenrahmen und Förderbausteine für Ihr Haus ein, bevor Sie mit Fachbetrieben sprechen.

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Häufige Fragen

Zählt das Einkommen beider Partner?

Ja, maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts (bei gemeinsamer Veranlagung der gemeinsame Bescheid).

Gilt der Familienzuschlag pro Kind?

Nein, einmalig 10.000 Euro auf die Bemessungsgrenze, unabhängig von der Kinderzahl. Andere Darstellungen im Netz sind falsch.

Kann ich mit Bonus über 80 Prozent kommen?

Nein. 80 Prozent sind der höchste Deckel und gelten nur in der 40-Prozent-Stufe. In den anderen Stufen liegt der Deckel bei 70 Prozent.

Wo weise ich das Einkommen nach?

Über die Einkommensteuerbescheide der beiden maßgeblichen Jahre im KfW-Antrag.