
Digitaler Wärmepumpen-Check · Recht
Im Kern ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen, die Heizungswahl ist wieder frei.
Ja, im Kern. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Eigentümer können wieder frei wählen, welche Heizung sie einbauen. Aber: Die staatliche Förderung für Wärmepumpen sinkt planmäßig, und fossile Heizungen werden über CO2-Preis und Bio-Quoten Jahr für Jahr teurer. Wer vor der Entscheidung steht, sollte jetzt rechnen statt warten. Der Wärmepumpen-Check zeigt in wenigen Minuten, was bei Ihrem Haus realistisch ist.
| Regel | Bis 28.07.2026 (GEG) | Seit 29.07.2026 (GModG) |
|---|---|---|
| 65-%-Erneuerbare-Pflicht bei neuer Heizung | Pflicht (gestaffelt nach Wärmeplanung) | Entfallen |
| Heizungswahl | Eingeschränkt | Frei, technologieoffen |
| Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel | Vorhanden | Gestrichen |
| Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 | Vorgesehen | Gestrichen |
| Neue Gas-/Ölheizung | Nur mit EE-Anteil bzw. Optionen | Erlaubt, aber mit steigender Bio-Quote ab 2029 („Bio-Treppe“) |
| Beratungspflicht vor fossilem Einbau | Pflicht | Entfallen |

Die Richtung bleibt: Deutschland und die EU halten am Ziel klimaneutraler Wärme fest. Drei Mechanismen wirken weiter auf jede fossile Heizung:
CO2-Preis: Heizöl und Erdgas tragen einen steigenden CO2-Preis, ab 2027 im europäischen Emissionshandel. Jede Tankfüllung und jede Gasrechnung wird dadurch schrittweise teurer.
Bio-Treppe: Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung betreibt, heizt mit steigenden Pflichtanteilen erneuerbarer Brennstoffe. Diese Brennstoffe sind knapper und teurer als fossiles Gas.
Förderlogik: Der Staat verbietet nicht mehr, er lenkt über Geld. Die Wärmepumpe bekommt bis zu 80 Prozent Zuschuss, die neue Gasheizung bekommt nichts.
Ihre alte Heizung läuft noch: Sie müssen nichts tun. Keine Austauschpflicht, kein Stichtag. Aber jede weitere Heizsaison mit Öl oder Gas kostet CO2-Aufschlag, und die Wärmepumpen-Förderung sinkt in Stufen. Die Rechnung verschiebt sich mit jedem Jahr zu Ihren Ungunsten.
Ihre Heizung ist kaputt oder alt: Jetzt ist der Moment, in dem sich die Frage wirklich stellt. Vergleichen Sie nicht Anschaffungspreise, sondern Gesamtkosten über 15 bis 20 Jahre: Zuschuss, Verbrauch, CO2-Preis, Bio-Quote.
Sie vermieten: Für neue Öl- und Gasheizungen sieht das neue Gesetz eine hälftige Beteiligung des Vermieters an bestimmten Betriebskosten vor. Auch hier verschiebt sich die Rechnung Richtung Wärmepumpe.
Ob man die Reform richtig findet, ist eine politische Frage und nicht unser Thema. Faktisch gilt: Der Zwang ist weg, der Kostenpfad nicht. Für Hauseigentümer ist das eine gute Nachricht, denn die Entscheidung liegt wieder bei Ihnen. Sie sollte nur auf aktuellen Zahlen beruhen, nicht auf Schlagzeilen von 2023. Der direkte Vergleich: Wärmepumpe oder Gasheizung.
Stand: 25.08.2026. Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026.
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Nein. Die Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsverbot ab 2045 wurden gestrichen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen.
Ja. Ab 2029 gilt für sie eine steigende Pflichtquote erneuerbarer Brennstoffe, zusätzlich steigt der CO2-Preis. Eine Förderung gibt es nicht.
Die bundesweite Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen. Maßgeblich sind jetzt die Regeln des GModG.
Für die meisten Bestandsgebäude ja, wegen Zuschuss, stabiler Betriebskosten und steigender fossiler Kosten. Entscheidend ist die Eignung Ihres Hauses, und die lässt sich prüfen.