
Digitaler Wärmepumpen-Check · Förder-Reform
Im Standardfall sank der Zuschuss für ein Einfamilienhaus von 15.000 auf 12.880 Euro. Gleichzeitig stieg der mögliche Höchstzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf 22.400 Euro.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Heizungsförderung (KfW 458) abgesenkte Konditionen. Im Standardfall sank der Zuschuss für ein Einfamilienhaus von 15.000 auf 12.880 Euro. Gleichzeitig stieg der mögliche Höchstzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf 22.400 Euro. Hier stehen alle Änderungen im direkten Vergleich, damit Sie mit den richtigen Zahlen planen.
| Punkt | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, sinkt halbjährlich weiter |
| Effizienzbonus | 5 % | Entfallen |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | Entfallen |
| Einkommensbonus | 30 % pauschal | 10/30/40 % gestaffelt, nur Selbstnutzer |
| Förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 €, weitere Absenkung ab 01.02.2027 |
| Maximaler Fördersatz | 70 % | 70 %, bei niedrigen Einkommen 80 % |
| Maximalzuschuss EFH | 21.000 € | 22.400 € (nur mit 80-%-Deckel) |

Beispiel: selbstgenutztes Einfamilienhaus, Ölheizung wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, Gesamtkosten 34.000 Euro, kein Einkommensbonus.
| Alte Richtlinie | Neue Richtlinie | |
|---|---|---|
| Fördersatz Standardfall | 50 % (30 + 20) | 46 % (30 + 16) |
| Basis | 30.000 € | 28.000 € |
| Zuschuss | 15.000 € | 12.880 € |
| Differenz | minus 2.120 € |
Wer den Antrag vor dem 21.07.2026 gestellt hat, wird nach den alten Konditionen gefördert. Für alle neuen Anträge gelten die neuen Sätze.
Verlierer der Reform: der Standardfall. Wer nur Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus bekommt, erhält gut 2.000 Euro weniger als vorher, und mit jeder Degressionsstufe wird es weniger.
Gewinner: Haushalte mit niedrigem Einkommen. Für sie stieg der mögliche Deckel auf 80 Prozent und damit der Höchstzuschuss von 21.000 auf 22.400 Euro.
Unverändert wichtig: die Reihenfolge. Antrag vor Auftragserteilung, sonst entfällt der Zuschuss komplett.
Die Reform ist keine einmalige Kürzung, sondern der Einstieg in einen Absenkungspfad: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich weiter, die förderfähige Kostenbasis sinkt ab dem 01.02.2027 erneut. Jede Stufe ist im Voraus festgelegt. Das heißt im Klartext: Derselbe Heizungstausch wird mit jedem Halbjahr des Wartens teurer, ganz ohne Preiserhöhung beim Handwerker. So läuft der Antrag Schritt für Schritt.
Stand: 25.08.2026. Fördersätze nach KfW-Programm 458 in der seit 21.07.2026 gültigen Fassung. Die Konditionen sinken planmäßig — erstmalig zum 01.02.2027.
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Nur, wenn Ihr Antrag vor dem 21.07.2026 bei der KfW eingegangen ist. Neue Anträge laufen zu den neuen Konditionen.
Nein. 70 Prozent bleiben mit Einkommensbonus erreichbar, bei niedrigen Einkommen sind sogar 80 Prozent möglich. Der Standardfall ohne Boni liegt bei 46 Prozent.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich, die förderfähige Kostenbasis ab dem 01.02.2027. Die konkreten Stufen stehen in der KfW-Richtlinie.
In den meisten Fällen ja: Auch 46 Prozent Zuschuss bekommt keine andere Heizungstechnik, und die Betriebskosten sprechen zunehmend für die Wärmepumpe.