
Digitaler Wärmepumpen-Check · Gasheizung
Ja. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Heizungswahl frei. Die eigentliche Frage ist, was eine neue Gasheizung über ihre Lebensdauer wirklich kostet.
Ja. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026) ist die 65-Prozent-Pflicht entfallen, die Heizungswahl ist frei. Die eigentliche Frage ist eine andere: Was kostet eine neue Gasheizung über ihre Lebensdauer wirklich? Denn drei Mechanismen verteuern das Heizen mit Gas planmäßig, während die Wärmepumpe bis zu 80 Prozent Zuschuss bekommt. Hier ist die nüchterne Rechnung.
Eine neue Gas-Brennwertheizung kostet in der Anschaffung deutlich weniger als eine Wärmepumpe. Wer nur diese Zahl vergleicht, entscheidet aber auf Basis von 20 Prozent der Wahrheit. Eine Heizung läuft 15 bis 20 Jahre, und in dieser Zeit entscheiden Verbrauchskosten, Abgaben und Förderung über die Gesamtrechnung.

CO2-Preis: Jede Kilowattstunde Gas trägt einen CO2-Aufschlag, der politisch gewollt steigt. Ab 2027 wandert der Gebäudesektor in den europäischen Emissionshandel, dann bestimmt der Markt den Aufschlag. Die Richtung ist eindeutig: nach oben
Bio-Treppe: Für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine steigende Pflichtquote erneuerbarer Brennstoffe (Biomethan, synthetisches Gas, Wasserstoff). Diese Brennstoffe sind knapper und teurer als fossiles Erdgas. Die Quote steigt stufenweise
Null Förderung: Die neue Gasheizung zahlen Sie komplett selbst. Die Wärmepumpe bekommt im Standardfall 46 Prozent Zuschuss, je nach Einkommen bis zu 80 Prozent
| Faktor | Neue Gasheizung | Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung | Niedriger | Höher |
| Staatlicher Zuschuss | Keiner | 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten |
| Verbrauchskosten | Gaspreis + steigender CO2-Preis + ab 2029 Bio-Quote | Strom, davon ~75 % der Wärme kostenlos aus der Umwelt |
| Preisrisiko | Voll fossil-gekoppelt | Gedämpft: 10 % Strompreisanstieg = ~2,5 % Heizkostenanstieg |
| Planbarkeit | Abgaben steigen politisch festgelegt | Förderung sinkt planmäßig, danach stabile Betriebslogik |
Ehrlich gesagt gibt es Fälle, in denen die Gasheizung kurzfristig die pragmatische Wahl sein kann: sehr kurzer Nutzungshorizont der Immobilie oder ein Gebäude, das ohne größere Anpassung keine effiziente Wärmepumpe trägt. Genau das lässt sich prüfen, bevor Sie zehntausende Euro festlegen. Was das GModG sonst noch geändert hat.
Stand: 25.08.2026. Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026.
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Nein. Reine Öl- und Gasheizungen sind nicht förderfähig.
Eine ab 2029 stufenweise steigende Pflichtquote erneuerbarer Brennstoffe für neue fossile Heizungen. Sie macht den Betrieb schrittweise teurer.
Den Marktpreis kennt niemand. Sicher sind die politisch festgelegten Aufschläge: CO2-Bepreisung und ab 2029 die Bio-Quote für neue Anlagen.
Bei sehr kurzem Nutzungshorizont oder wenn das Gebäude für eine Wärmepumpe wirklich ungeeignet ist. Beides sollte man prüfen, nicht vermuten.